FAQs zur Fortbildung

Die Entscheidung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung bringt Fragen mit sich. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.

Fortbildungen sind Tages- bzw. Kurzveranstaltungen, die inhaltlich an Ihre berufliche Tätigkeit anknüpfen und das Wissen sichern und erweitern. Mit einer Weiterbildung wird eine ganz neue Qualifikation erlangt.

Die carecampus Pflegeakademie ist durch die APV Zertifizierungs-GmbH zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Bei Teilnahme an einer Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Nach einer Weiterbildung bekommen Sie ein Zertifikat.

Ein passgenaues Angebot an berufspädagogischen oder berufsfachlichen Veranstaltungen kann als Inhouse-Schulung in Präsenz oder Online – Meeting gebucht werden.

Ab Februar 2026 gibt es den ESF-kofinanzierten Bildungsscheck 2.0. 

Weiterbildungsinteressierte erhalten eine Förderung von 50 % (maximal 500 Euro) der Weiterbildungsausgaben.

Hier finden Sie alle relevanten Informationen.

Unsere Dozenten bringen eine Vielzahl von Qualifikationen in den unterschiedlichsten Bereichen mit. Die genaue Qualifikation findet sich jeweils in der Detailbeschreibung einer Veranstaltung.

Räume der Pflegeakademie können für Veranstaltungen gemietet werden.

Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die vollständigen Kosten zurückerstattet, bis 14 Tage vorher werden 80%, danach 100% der Kosten einbehalten.

FAQs Praxisleitung

Die Entscheidung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung speziell zur Praxisleitung bringt Fragen mit sich. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.

Übergangsregelung für Fortbildungsnachweise in der Pflege
Im Bereich der Pflege wird der Nachweiszeitraum für die 24-stündige Fortbildungsverpflichtung für den Zeitraum 15.06.2024-14.06.2025 bis zum 31.12.2025 verlängert, ohne dass sich die Stundenzahl anteilig erhöht. Der Nachweiszeitraum wird ab 2026 dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) angeglichen. Daher gelten Fortbildungen, die im Übergangszeitraum (15.06.2025-31.12.2025) für den Zeitraum 15.06.2025-14.06.2026 abgeschlossen werden, als Nachweise für das Kalenderjahr 2026.
(Stand: 02.09.2025, Bezierksregierung Münster)

Bei einer Unterbrechung der Arbeitstätigkeit für mehr als sechs Monate in einem Kalenderjahr (z. B. aufgrund von Elternzeit, Er[1]krankung), müssen für dieses Kalenderjahr keine Fortbildungsstunden nachgewiesen werden. Die Unterbrechung ist über das Fachverfahren „eNÜG“ zu beantragen und muss durch die zuständige Bezirksregierung genehmigt werden.

Nein. Die berufspädagogischen Fortbildungen müssen mindestens 12 Stunden umfassen, weitere Fortbildungen können auch berufspolitische oder berufsfachliche Inhalte haben. Die Fortbildungszeit von 24 Stunden darf allerdings nur auf 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden.

Fortbildungen dürfen in vollem Umfang als digitale, synchrone (also zeitgleiche) Lernformate abgehalten werden (zum Beispiel per Videokonferenz als Webinar, Online-Training, etc.), Lernformate im asynchronen, selbstgesteuerten Lernen werden nicht anerkannt. Das bedeutet, ein Austausch zwischen lehrender und lernender Person muss durchgehend erfolgen.

Nachweispflichtig ist der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Bezirksregierung.

Kontakt

Sie haben Fragen?
Ich bin Heike Köning. Ihre Ansprechpartnerin für die Fort- und Weiterbildung.

Sie haben noch Fragen zur Ihrer Fort- und Weiterbildung? Dann rufen Sie uns gerne an oder nehmen über das Formular Kontakt zu uns auf!

Öffnungszeiten:

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.