FAQs zur Fortbildung

Die Entscheidung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung bringt Fragen mit sich. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.

Fortbildungen sind Tages- bzw. Kurzveranstaltungen, die inhaltlich an Ihre berufliche Tätigkeit anknüpfen und das Wissen sichern und erweitern. Mit einer Weiterbildung wird eine ganz neue Qualifikation erlangt.

Die carecampus Pflegeakademie ist durch die APV Zertifizierungs-GmbH zertifiziert nach AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung).

Bei Teilnahme an einer Fortbildung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung. Nach einer Weiterbildung bekommen Sie ein Zertifikat.

Ein passgenaues Angebot an berufspädagogischen oder berufsfachlichen Veranstaltungen kann als Inhouse-Schulung in Präsenz oder Online – Meeting gebucht werden.

Die Ausgabe von individuellen Bildungsschecks für Beschäftigte endete zum 30. Juni 2024. Eine Nachfolgeförderung ist in Vorbereitung.
Im Rahmen der Fachkräfteoffensive NRW beabsichtigt die Landesregierung auch weiterhin, eine flexible Unterstützung für die individuelle berufliche Weiterbildung von Personen mit geringerem Einkommen anzubieten. Die geplante Förderung ist aktuell noch in der Vorbereitung und wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2025 zur Verfügung stehen. Sobald diese veröffentlicht ist, finden Sie die Informationen dazu hier.

Unsere Dozenten bringen eine Vielzahl von Qualifikationen in den unterschiedlichsten Bereichen mit. Die genaue Qualifikation findet sich jeweils in der Detailbeschreibung einer Veranstaltung.

Räume der Pflegeakademie können für Veranstaltungen gemietet werden.

Bei einer Stornierung bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn werden die vollständigen Kosten zurückerstattet, bis 14 Tage vorher werden 80%, danach 100% der Kosten einbehalten.

FAQs Praxisleitung

Die Entscheidung zur Teilnahme an Fort- und Weiterbildung speziell zur Praxisleitung bringt Fragen mit sich. Wir haben die häufigsten Fragen für Sie zusammengefasst. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, können Sie uns gerne über unser Formular kontaktieren.

Übergangsregelung für Fortbildungsnachweise in der Pflege
Im Bereich der Pflege wird der Nachweiszeitraum für die 24-stündige Fortbildungsverpflichtung für den Zeitraum 15.06.2024-14.06.2025 bis zum 31.12.2025 verlängert, ohne dass sich die Stundenzahl anteilig erhöht. Der Nachweiszeitraum wird ab 2026 dem Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) angeglichen. Daher gelten Fortbildungen, die im Übergangszeitraum (15.06.2025-31.12.2025) für den Zeitraum 15.06.2025-14.06.2026 abgeschlossen werden, als Nachweise für das Kalenderjahr 2026.
(Stand: 02.09.2025, Bezierksregierung Münster)

Pro Monat Berufsunfähigkeit werden 2 Stunden von den jährlichen 24 Pflichtsunden abgezogen.

Nein. Die berufspädagogischen Fortbildungen müssen mindestens 12 Stunden umfassen, weitere Fortbildungen können auch berufspolitische oder berufsfachliche Inhalte haben. Die Fortbildungszeit von 24 Stunden darf allerdings nur auf 4 Veranstaltungen aufgeteilt werden.

12 Stunden dürfen als digitale Lernformen (Webinar, E-Learning, Online-Training u. a.) abgehalten werden. à 12 Stunden dürfen als synchrone (also zeitgleiche) digitale Lernformen abgehalten werden (zum Beispiel per Videokonferenz).

Nachweispflichtig ist der Arbeitgeber gegenüber der zuständigen Bezirksregierung.

Kontakt

Sie haben Fragen?
Ich bin Heike Köning. Ihre Ansprechpartnerin für die Fort- und Weiterbildung.

Sie haben noch Fragen zur Ihrer Fort- und Weiterbildung? Dann rufen Sie uns gerne an oder nehmen über das Formular Kontakt zu uns auf!

Öffnungszeiten:

Wir melden uns zeitnah bei Ihnen zurück.